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Fehlzeiten: Urlaub, Krankheit oder ein Auslandsaufenthalt – Wer in der Ausbildung länger gefehlt hat, sollte das ebenfalls ins Berichtsheft aufnehmen. So können Prüfer nachvollziehen, ob der Auszubildende Inhalte verpasst hat.
» Arbeitszeit: Das Berichtsheft müssen Jugendliche nicht zu Hause führen, sie können das vielmehr während der Arbeitszeit machen.
Häufigkeit: Ob Auszubildende ihr Berichtsheft täglich, wöchentlich oder monatlich ausfüllen, ist je nach Betrieb unterschiedlich. Der Ausbilder und der Jugendliche müssen das Dokumentierte dann jeweils unterschreiben.
Ausführlichkeit: Jugendliche sollten darauf achten, dass die Angaben im Berichtsheft ausführlich und nicht nur stichpunktartig sind. Je mehr Details im Berichtsheft stehen, umso besser wissen die Prüfer, was der Jugendliche in der Ausbildung gelernt hat und können die Abschlussprüfung darauf ausrichten.
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