Account/Login

Mitbürger in Thorarollen eingewickelt und bespuckt

Als am 10. November 1938 die organisierte Barbarei über die südliche Ortenau hereinbrach, zerbrachen Menschen und Inneneinrichtungen jüdischer Gotteshäuser.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Synagoge Kippenheim Zerstörungen im Inneren der sogenannten Reichskristallnacht  | Foto: Förderverein ehemalige Synagoge Kippenheim
Synagoge Kippenheim Zerstörungen im Inneren der sogenannten Reichskristallnacht Foto: Förderverein ehemalige Synagoge Kippenheim
"Hier in Lahr hat die Gebietsführerschule gehaust wie das Vieh. Man hat die Leute (….) aus den Betten gerissen, verprügelt, im Nachthemd durch die Stadt geschleift unter Grölen und Johlen. Man hat den Vorübergehenden Steine in die Hände gedrückt und sie zum Werfen aufgefordert", schrieb die Lahrer Jüdin Hanna Eiermann am 17. November 1938 entsetzt ihren Eltern. Ähnliche Szenen wie in Lahr spielten sich in den meisten deutschen Orten ab, die jüdische Gemeinden beherbergten – auch in den sieben anderen Orten des damaligen Landkreises Lahr mit jüdischer Bevölkerung: Rust, Ettenheim, Altdorf, Schmieheim, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel