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KREIS EMMENDINGEN. Ein 64-jähriger Taxiunternehmer aus einer Kreisgemeinde ist wegen vorsätzlicher Behinderung einer Betriebsratswahl zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden. In der mündlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichts Emmendingen hieß es, dass der Angeklagte im Herbst 2006 seine ...