Mitarbeiter der Stadt handelte fahrlässig
Geldstrafe nach Mutters Tod.
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LAUFENBURG (-di). Eineinviertel Jahre nach dem tödlichen Sturz des Laufenburger Zunftbruders Helmut Mutter von einem Radlader der Stadt ist ein Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs, der das Fahrzeug gesteuert hatte, vom Bad Säckinger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Mark verurteilt worden.
Das Strafmaß berücksichtigt nach den Worten von Richter Heinz Jockers, dass die Hubeinrichtung des Bauhoffahrzeugs per se ...