Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz steigt der Bedarf an Notfallsanitätern in Baden-Württemberg
Rettungswagen in Baden-Württemberg sollen künftig in zwölf Minuten bei Patienten sein. Leonard von Hammerstein vom Badischen Roten Kreuz begrüßt das geplante Gesetz, sieht aber einige Fallstricke.
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BZ: Herr von Hammerstein, seit Mittwoch wird im Landtag über das neue Rettungsdienstgesetz beraten. Das sieht unter anderem eine Verkürzung der Hilfsfrist vor. Rettungswagen müssen dann in der Regel innerhalb von zwölf Minuten bei Patienten mit lebensbedrohenden Erkrankungen sein. Davor war von bis zu 15 Minuten die Rede. Ist das neue Gesetz für Sie Verbesserung oder Belastung?
In Zeiten des Fachkräftemangels ist das natürlich eine ...