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Wir Kinder sind machtlos

MEINE MEINUNG: Wahlalter heruntersetzen

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Seit mehreren Wochen behandeln wir in der Schule das Thema Zeitung oder viel mehr Zeitung in der Schule (Zisch) im Deutschunterricht. Vor ein paar Wochen stach mir ein Bild ins Auge, auf dem ich mein Haus erkennen konnte. Als ich den dazugehörigen Artikel las, bekam ich einen kleinen Schreck. Im Artikel stand nämlich, dass "Standort 3" der Favorit bei dem Rennen um den Standort des neuen großen Ortenauklinikums sei. Eigentlich ist es ja immer schön, wenn ein neues Krankenhaus gebaut wird. Aber es gab nur einen kleinen, oder besser gesagt ganz großen Haken, nämlich den, dass Standort 3 direkt vor meiner Haustür ist. Das stört meine Familie und mich und manche anderen Familien und deren Kinder, die zum Teil meine Klassenkameraden sind, natürlich sehr.

Da dachte ich mir, dagegen kann ich bestimmt etwas tun. Da kann man doch sicherlich irgendwie mitentscheiden oder eine Bürgerinitiative gründen. Nach vielem Recherchieren habe ich allerdings herausgefunden, dass du als Kind praktisch machtlos bist. Das heißt, du darfst nicht mitentscheiden, nicht mitbestimmen, musst nur immer brav das tun, was die Erwachsenen von dir wollen, und ab 18 Jahren darfst du selbst wählen. Es gibt zwar sogenannte Jugendgemeinderäte, die über solche Themen wie "Ausstattung von örtlichen Schulen" oder "Sollte es kostenlosen Personennahverkehr geben?" diskutieren, aber selbst die dürfen sich nicht mit allen Themen befassen und überall mitentscheiden. Das alles hat mich schon sehr gewundert, denn Deutschland ist ein demokratisches Land und das Wort Demokratie heißt auf Deutsch übersetzt: "Herrschaft des Volkes". Und mit dem Volk sind ja nicht nur die Erwachsenen gemeint. Oder?

Damit Kinder in den nächsten 20 Jahren mehr mitentscheiden dürfen als zurzeit, müssen wir, die nächste Generation, etwas tun – und natürlich auch die Großen! Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn man das Wahlalter auf zwölf Jahre herunter setzte?

Ressort: Zisch-Texte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 28. Juni 2018: PDF-Version herunterladen

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