Mehr Zeit für die grünen Zettel
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe erschwert die Kontrolle der deutschen Zollbeamten.
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WALDSHUT-TIENGEN (rog). Ein Beschluss des Oberlandesgerichts in Karlsruhe erschwert die Zollkontrollen bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Auslöser war ein Fall in Waldshut. Die bisherige Praxis mit Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft war in Handelskreisen als schikanös kritisiert worden. Denn der Großteil der Betroffenen verstoße nicht absichtlich gegen die Vorschriften. Möglicherweise muss der Zoll sich auf noch weitergehende Beschränkungen einstellen.
Wer in der Schweiz wohnt, kann sich für die in Deutschland gekaufte Ware die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Dazu muss der Kunde an der Grenze einen grünen Ausfuhrzettel abstempeln lassen. Gegen Vorlage dieses Scheins gibt es in dem Geschäft, wo der Artikel ...