Mehr Staffelung bei der Zweitwohnung
Steuern für den zweiten Wohnsitz in St. Blasien werden künftig anders berechnet / Bebauungsplan "Dreherhauswiese" geändert.
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ST. BLASIEN. Änderungen bei der Zweitwohnungssteuer hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Künftig wird ein fester einheitlicher Satz von 15 Prozent des jährlichen Mietaufwandes erhoben. Die neue Regelung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Hintergrund der Neuregelung ist die Tatsache, das die bisherige Regelung rechtlich nicht mehr zulässig ist. Bisher gab es nur drei Steuersätze, gestaffelt nach jeweils festgelegten Stufen an Mietaufwand. Durch die neue Regelung orientiert sich die Zweitwohnungssteuer nun enger ...