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Mehr Rechte für ledige Väter

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwingt Bundesregierung, eine Gesetzesänderung zu prüfen  

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STRASSBURG (dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richte einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht. Der 45-Jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an.

Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames ...

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