Mehr Rechte für die Polizei
Kabinett beschließt Reform der Strafprozessordnung / Erkenntnisse zu Haut- und Haarfarbe über DNA.
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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte zu einer Reform der Strafprozessordnung beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass die Möglichkeiten der Polizei zum Einsatz der DNA-Analyse erweitert werden sollen. Derzeit darf anhand einer DNA-Spur nur die Abstammung und das Geschlecht einer Person ermittelt werden. Künftig sollen auch Untersuchungen zur Feststellung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters erlaubt sein.
Die Neuregelung ist auch eine Konsequenz aus dem Mordfall Maria Ladenburger im Oktober 2016 in Freiburg. Nach der Festnahme des Täters hatte der damalige Polizeipräsident Bernhard ...