BZ-GASTBEITRAG: Nachdem das Verfassungsgericht die Sanktionen bei Hartz IV eingeschränkt hat, ist es Zeit für eine große Reform.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist ein geeigneter Anlass, grundsätzlich über eine Neugestaltung der Grundsicherung nachzudenken. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Regelsätze von Hartz-IV-Empfängern maximal um 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Weitergehende Kürzungen sind ...