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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist ein geeigneter Anlass, grundsätzlich über eine Neugestaltung der Grundsicherung nachzudenken. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Regelsätze von Hartz-IV-Empfängern maximal um 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Weitergehende Kürzungen sind ...