Mehr Gestaltungsfreiheit
Neue Bad Bellinger Friedhofssatzung ist seit 1. August in Kraft / Einschränkungen bei Grabplatten.
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BAD BELLINGEN. Die neue Bad Bellinger Friedhofssatzung ist seit dem 1. August in Kraft. Sie wurde wegen der Anlage des Urnengrabfeldes und der Umgestaltung des oberen Teils des Friedhofs Bad Bellingen an die neuen Gegebenheiten angepasst und vom Gemeinderat beschlossen. Neu ist, dass auf dem Friedhof Gräber mit Grabeinfassungen versehen werden können. Neu ist auch, dass auf dem Friedhof in Rheinweiler und später im Erweiterungsbereich des Bellinger Friedhofs Grabfelder angelegt werden können, für die es keine Gestaltungsvorschriften mehr gibt.
"Die Gemeinde muss den Bürgern mehr Gestaltungsfreiheit geben, nur willkürlich werden sollte sie nicht", erklärte Doris Hetz (CDU) zur neuen ...