Mehr Gerechtigkeit – mehr Bürokratie
Die Aufteilung der Abwassergebühr in die Kategorien Schmutz- und Regenwasser ist für die Kommunalverwaltungen sehr aufwendig.
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LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Abwasser ist nicht gleich Abwasser. Das stellte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof im März dieses Jahres in einem Urteil fest und verdonnerte die Kommunen dazu, die Gebühren für die Entsorgung von Schmutzwasser und für die Ableitung von Regenwasser getrennt voneinander festzulegen. Bislang wurde eine Einheitsgebühr erhoben, und zwar abhängig von der Menge an Trinkwasser, die laut Wasseruhr in einem Haus verbraucht wird.
Unter dem Stichwort Abwassergebührensplitting beschäftigen sich derzeit die Gemeinderatsgremien vieler Kommunen im Kreisgebiet mit dem Thema. Im Gebiet Schönberg/Hexental beispielsweise fielen in diesen Tagen die Grundsatzbeschlüsse, in der Stadt Breisach in dieser Woche. Im Hochschwarzwald sind die Verwaltungen der Städte und Gemeinden noch dabei, sich auf ein gemeinsames ...