Mehr Bürokratie, weniger Einnahmen

Zum Thema Mindestlohn in der Landwirtschaft informierte sich SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi im Breisgau.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahim...Räpple bei ihrem  Besuch im Hartheim.   | Foto: Steckmeister
Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi (Mitte) mit (von rechts) Landwirt Bernhard Pfrengle, der SPD-Kreisvorsitzenden Birte Könnecke dem BLHV-Präsident Werner Räpple bei ihrem Besuch im Hartheim. Foto: Steckmeister

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Landwirtschaft aus? Die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, ging dieser Frage bei ihrem Besuch im Breisgau nach. Der SPD-Kreisverband hatte die Politikerin aus dem fernen Berlin auf den Hardthof ins nahe gelegene Hartheim eingeladen, um dort mit Hausherr Bernhard Pfrengle, weiteren Landwirten sowie Vertretern des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) zu diskutieren. Deutlich wurde, dass sich die Landwirtschaft in den Regelungen nicht wieder findet.

Lohnkostensteigerung, Dokumentationspflicht und Arbeitszeitbegrenzung heißen die Schlagworte, die den Landwirten mit der Einführung des Mindestlohngesetzes zum Jahresbeginn zu schaffen machen. Das Gesetz bedeute nicht nur einen Zuwachs an Bürokratie durch die Verpflichtung, die Arbeitsstunden der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel