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Verfassungsgericht fordert gesetzlich definierte Haftbedingungen für junge Straftäter.  

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KARLSRUHE. In Deutschland gibt es 27 Jugendgefängnisse, in denen rund 7500 Gefangene leben. Die meisten sind schon volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt. Nur etwa fünf Prozent der Insassen sind weiblich. Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es bald spezielle Gesetze für diese Jugendhaftanstalten geben.

Bisher ist der Strafvollzug an Jugendlichen und Heranwachsenden vor allem in Verwaltungsvorschriften geregelt. Ansonsten wird das seit 1977 geltende Gesetz für den normalen Strafvollzug ...

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