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Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht in der Freiburger Altstadt wird verlängert

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in der Freiburger Altstadt wird bis 22. Januar verlängert. Wer sich nicht daran hält, muss mit 100 Euro Strafe rechnen.  

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In der Freiburger Innenstadt gilt die ...pflicht mindestens bis zum 22. Januar.  | Foto: Repro: BZ
In der Freiburger Innenstadt gilt die Maskenpflicht mindestens bis zum 22. Januar. Foto: Repro: BZ
Bereits jetzt gilt in der Freiburger Innenstadt eine generelle Maskenpflicht. Die ...

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