Maskenpflicht an Schulen
Neue Regelung gilt ab dem kommenden Schuljahr / Ausweitung von Testangeboten.
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. Nach den Sommerferien wird an Baden-Württembergs weiterführenden Schulen außerhalb des Unterrichts voraussichtlich Maskenpflicht herrschen. Das gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart bekannt. Auch auf eine neue Teststrategie für Kitas und Schulen hat sich die grün-schwarze Koalition geeinigt. Im kommenden Schuljahr soll ein Fünf-Punkte-Plan greifen.
Davon unabhängig kann sich das Personal an Schulen und Kitas noch vor dem neuen Schuljahr, im Zeitraum von Mitte August bis Ende September, zweimal freiwillig testen lassen.
Außerhalb des Unterrichts wird ab Klasse fünf auf dem Schulgelände eine generelle Maskenpflicht gelten. Das Land werde Mund-Nasen-Bedeckungen stellen, sagte Kretschmann; die Abstandsregeln will die Regierung an den Einrichtungen dafür aufgeben. Über zusätzliche Maßnahmen wie Plexiglas auf Pulten oder Visiere können die Schulen in Eigenregie entscheiden.
Unter anderem aufgrund der Auswertung der freiwilligen Tests soll dann im Herbst und Winter über weitere Untersuchungen entschieden werden. "Das hängt immer grundsätzlich von der Infektionslage ab", sagte Kretschmann. "Und all solche Beschlüsse können auch nach Infektionslage wieder geändert werden." Die Kosten für die Tests werde das Land tragen. Die Abwicklung werde vermutlich über niedergelassene Ärzte erfolgen.
Die Landesregierung war sich über die Teststrategie wochenlang uneins gewesen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte mit Blick auf Lehrkräfte und Erzieherinnen verlangt, "dass alle die Testmöglichkeit regelmäßig in Anspruch nehmen können". Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) wollte stattdessen "zielgerichtete Untersuchungen in bestimmten Bevölkerungsgruppen". Die Beschlüsse sollen diese Woche in einer Kabinettsvorlage fixiert werden und am 21. Juli vom Ministerrat beschlossen werden.
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