Regelung

Marcher Kitas erheben nur für die Notbetreuung Gebühren

Die Gemeinde March will Kinderbetreuungsgebühren nur für Kinder erheben, die für eine Notbetreuung angemeldet sind. Dies soll solange gelten, wie noch kein Regelbetrieb erfolgen kann.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Kindergarten in March-Neuhausen (Archivfoto).  | Foto: Manfred Frietsch
Der Kindergarten in March-Neuhausen (Archivfoto). Foto: Manfred Frietsch
Bereits bezahlte Gebühren für Kinder, die nicht betreut werden, sollen zurück erstattet ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel