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Führungsaufsicht

Mann aus dem Kreis Lörrach muss nach einer Vergewaltigung nicht in die Psychiatrie

BZ-Plus Ein psychisch Kranker hat im Kreis Lörrach seine Ex-Partnerin im Zuge eines paranoiden Schubs vergewaltigt. Er wird unter Führungsaufsicht gestellt, weil er sich schuld- und behandlungseinsichtig zeigt.  

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Das Landgericht hat geurteilt.  | Foto: Uli Deck
Das Landgericht hat geurteilt. Foto: Uli Deck
Im Prozess gegen einen psychisch kranken Mann, der seine langjährige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung im Kreis Lörrach vergewaltigt hat, hat die Große Strafkammer des Landgerichts Freiburgs dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Vollstreckung des Urteils ...

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