Account/Login

Manfred Gartner ist neuer Chefarzt im Loreto

Oberarzt aus dem Kreiskrankenhaus Bad Säckingen übernimmt kommissarische Leitung / Ausschuss bewilligt neue Oberarztstelle / Notdienst bleibt gesichert.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

STÜHLINGEN. "Ich komme nicht als Konkursverwalter, ich will zum Erhalt beitragen", so Dr. Manfred Gartner vom Kreiskrankenhaus Bad Säckingen, den Landrat Bernhard Wütz gestern in einer Pressekonferenz in Stühlingen als neuen Chefarzt des Loreto-Krankenhauses der Öffentlichkeit vorstellte. Der qualifizierte Oberarzt aus Bad Säckingen, so Wütz, wird die Position des Chefarztes am 1. Juli kommissarisch antreten. Weiterhin sind eine neue Oberarztstelle sowie die Aufstockung der Planstellen für Assistenzärzte auf insgesamt fünf genehmigt.

Das Krankenhaus Loreto in Stühlingen sowie die gesamte Bevölkerung in der Region kann erst einmal aufatmen: Nicht nur die Nachfolge des Chefarztes Dr. Manfred Vanselow, der bekanntlicher Weise nach 30-jähriger Dienstzeit in den Ruhestand geht, ist mit der kommissarischen Besetzung durch Manfred Gartner aus Bad Säckingen geregelt, auch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel