"Man wird es nicht beweisen können"
Plädoyers im Tötungsprozess.
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OFFENBURG. Einer heute 23 Jahre alten Frau aus dem Kinzigtal ist nicht nachzuweisen, dass sie im September 2002 ihrem Baby unmittelbar nach der Geburt vorsätzlich das Leben genommen hat. "Man wird es nicht beweisen können", sagte Staatsanwalt Klaus Oesterle gestern in seinem Plädoyer. Er hält eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit für angemessen. Birgit Martin, Verteidigerin der Angeklagten, plädierte auf Freispruch.
Da auch nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme viele Fragen offen blieben, hatte der Vorsitzende Richter Eugen Endress zuletzt eine Einstellung des Verfahrens gegen 60 Stunden gemeinnütziger ...