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Bürgerinitiative Stadttunnel legt Gutachten vor

" Luftreinhalteplan ist rechtswidrig"

Uwe Mauch
  • Mi, 08. April 2009, 13:50 Uhr
    Freiburg

     

Das Gutachten einer renommierten Freiburger Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass der Luftreinhalteplan rechtswidrig ist. Ein Anwohner hat bereits eine Klage angekündigt. Das zuständige Regierungspräsidium will dazu noch nicht Stellung nehmen.

Die B 31 ist mit Schadstoffen am stärk...e soll nicht in die Umweltzone fallen.  | Foto: Michael Bamberger
Die B 31 ist mit Schadstoffen am stärksten belastet. Doch ausgerechnet sie soll nicht in die Umweltzone fallen. Foto: Michael Bamberger
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Der Luftreinhalteplan samt Aktionsplan gegen die Belastung mit Feinstaub ist rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt die Freiburger Anwaltskanzlei "Wurster, Wirsing, Schotten" in ihrem Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative ...

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