Das Gutachten einer renommierten Freiburger Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass der Luftreinhalteplan rechtswidrig ist. Ein Anwohner hat bereits eine Klage angekündigt. Das zuständige Regierungspräsidium will dazu noch nicht Stellung nehmen.
Der Luftreinhalteplan samt Aktionsplan gegen die Belastung mit Feinstaub ist rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt die Freiburger Anwaltskanzlei "Wurster, Wirsing, Schotten" in ihrem Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative ...