Bundesgerichtshof

Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf Entschädigung

In der Corona-Pandemie mussten viele Betriebe zwangsweise schließen. Über die Corona-Hilfen hinaus haben sie wohl keine weiteren Ansprüche gegen den Staat, so Richter am Bundesgerichtshof.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Schild mit der Aufschrift „G...emide an der Tür eines Ladengeschäfts.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
1/2
Ein Schild mit der Aufschrift „Geschlossen“ hängt während der Corona-Pandemide an der Tür eines Ladengeschäfts. Foto: Jens Büttner (dpa)
Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof (BGH) macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe bezweifeln, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel