Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf Entschädigung
In der Corona-Pandemie mussten viele Betriebe zwangsweise schließen. Über die Corona-Hilfen hinaus haben sie wohl keine weiteren Ansprüche gegen den Staat, so Richter am Bundesgerichtshof.
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Ein Schild mit der Aufschrift „Geschlossen“ hängt während der Corona-Pandemide an der Tür eines Ladengeschäfts. Foto: Jens Büttner (dpa)
Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof (BGH) macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe bezweifeln, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am ...