Baselland

Prozess in Muttenz: 60-Jähriger soll Schwiegertochter mit Messer ermordet haben

Vor dem Strafgericht in Muttenz steht ein 60-jähriger Mann wegen Mordes an seiner Schwiegertochter. Er bestreitet die Tat und spricht von Notwehr, zeigt aber auch Reue.  

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Das Urteil soll am Montag fallen.  | Foto: Uli Deck
Das Urteil soll am Montag fallen. Foto: Uli Deck
Ein 60-jähriger Mann muss sich seit Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz wegen Mordes verantworten. Zum Auftakt des Prozesses bestreitet der Angeklagte den Mord. Er soll vor viereinhalb Jahren mit "besonderer Skrupellosigkeit" seine Schwiegertochter niedergestochen und dabei getötet haben. Laut Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat am Vormittag des 20. Juni in Pratteln. Der heute 60-jährige Kosovare soll seine 24-jährige Schwiegertochter in seiner Wohnung mit zahlreichen Messerstichen umgebracht haben. Die Tat sei durch "besondere verwerfliche Beweggründe" und "besondere Skrupellosigkeit" geprägt.

Dem Tötungsdelikt vorausgegangen waren laut Anklageschrift Differenzen mit der Schwiegertochter, die den Sohn des Angeklagten im Juli 2015 im Kosovo in einer Doppelhochzeit mit dessen Bruder geheiratet hatte. Wenige Monate später zog sie nach Pratteln und brachte im Oktober 2016 einen Sohn zur Welt. Die Ehe sei von Schwierigkeiten geprägt gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Immer wieder sei es zu Streitigkeiten und häuslicher Gewalt gekommen. Die Schwiegereltern der Getöteten hätten einen starken Einfluss auf das Paar ausgeübt.

In der Familie gab es immer wieder Probleme

Die 24-jährige Frau wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Der Schwiegervater habe nach Wegen gesucht, um sie loszuwerden und im Falle einer Trennung seinen Enkel zu behalten. Dabei habe er auch die Tötung seiner Schwiegertochter in Erwägung gezogen. Die Familienmitglieder hätten sich gegenseitig regelrecht gegen die Schwiegertochter aufgehetzt. Die Schwiegertochter bat laut Anklageschrift am 20. Juni gegen 11.30 Uhr bei ihrem Schwiegervater um Rat und Hilfe, weil sie mit ihrem Mann nicht mehr reden konnte und dieser sie am Vortag vor den Augen des Sohnes geschlagen hatte. Dabei habe die Schwiegertochter gesagt, dass die Familie nichts unternehme und sie zur Polizei gehen müsse. Der Angeklagte habe seine Schwiegertochter beschuldigt, seine "Familie durcheinanderzubringen".

Gemäß Anklageschrift kippte die Stimmung im Laufe der Konversation. Der Angeklagte schickte seinen Enkel mit seiner Ehefrau aus der Wohnung und verschloss die Tür. Er habe ein Messer aus der Küche geholt und mit zahlreichen Hieben auf seine Schwiegertochter eingestochen. Sie habe minutenlang geschrien und sei an einer Luftembolie gestorben. Der Angeklagte ließ sich kurz nach der Tat mit dem Messer in der Hand widerstandslos in seiner Wohnung festnehmen. Den Polizisten habe er "ruhig und abgeklärt" gesagt, dass er seine Schwiegertochter getötet habe.

So äußert sich der Angeklagte

Zum Auftakt des Prozesses sagte der Angeklagte nun aber, dass er sich gewehrt und keinen Mord begangen habe. Der nicht vorbestrafte Mann gab an, dass seine Schwiegertochter ihn zuerst mit dem Messer angegriffen habe und er ihr dieses habe wegnehmen wollen. Es habe keinen Vorsatz gegeben, sie umzubringen, sagte der Kosovare. Er habe seine Schwiegertochter geliebt. "Lieber hätte ich sterben sollen als sie", sagte der Angeklagte. Nachdem sie ihn mit dem Messer mehrmals verletzt habe, sei vor seinen Augen alles noch schwarz gewesen. "Ich habe die Kontrolle verloren und es ist passiert, was passiert ist." Er wisse selber nicht, wieso und wie das Ganze passiert sei, sagte der Angeklagte bei Prozessbeginn. Er sei keine Person, die seine eigene Familie zerstöre. "Ich bereue es sehr und bitte um Verzeihung", sagte er. Zudem sprach der 60-jährige Kosovare den Angehörigen seiner verstorbenen Schwiegertochter sein Beileid aus.

Der Angeklagte gab an, mit seinem Sohn und seinem Enkel immer noch intensiven Kontakt zu haben. Sein achtjähriger Enkel wisse, dass eine Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Mutter vorgefallen sei. Zu seinem Sohn, der als Privatkläger involviert ist, aber der Verhandlung fernblieb, hat er gemäß eigenen Angaben immer noch ein "sehr gutes" Verhältnis. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
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