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Freiburg gegen Leverkusen

Leverkusen erhebt Einspruch gegen Spiel-Wiederholung

  • dpa

  • Fr, 20. September 2024, 14:37 Uhr
    Baden-Württemberg

     

Der SC Freiburg hat gegen die Spielwertung in der Frauen-Bundesliga gegen Leverkusen erfolgreich Einspruch eingelegt. Doch nun geht der Rivale gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts in Berufung.

Bayer Leverkusen hat Einspruch gegen d...spiels gegen Freiburg (3:2) eingelegt.  | Foto: Fabian Strauch/dpa
Bayer Leverkusen hat Einspruch gegen die verfügte Wiederholung des Bundesligaspiels gegen Freiburg (3:2) eingelegt. Foto: Fabian Strauch/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Frankfurt/Main (dpa) - Bayer Leverkusen hat Einspruch gegen die vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verfügte Wiederholung des Spiels in der Frauen-Bundesliga gegen den SC Freiburg eingelegt. Dies teilte der DFB mit. Das Sportgericht werde nun über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Das DFB-Sportgericht hatte im Einzelrichterverfahren dem vorhergehenden Einspruch der Freiburgerinnen gegen die Wertung der mit 2:3 verlorenen Begegnung stattgegeben und eine Neuansetzung angeordnet. Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte bei der Partie am 31. August den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.

Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen.

© dpa‍-infocom, dpa:240920‍-930‍-238374/1

Ressort: Baden-Württemberg

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