Letzte Ruhe auch für Totgeborene
Auch der Bugginger Gemeinderat ändert die Friedhofsatzung.
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BUGGINGEN. Die Gemeinde Buggingen unterhält drei Friedhöfe: im Kernort, in Seefelden und in Betberg. Für alle gilt nun die vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossene Neufassung der Friedhofsatzung. Notwendig waren die Änderungen aufgrund einer Mitteilung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Verschiedene Paragrafen der Friedhofsordnung mussten auf Grund der Vorgaben angepasst und aktualisiert werden.
Neu in die Satzung aufgenommen wurde, dass auf den örtlichen Friedhöfen auch totgeborene Kinder ...