Lesermeinung
Richard Mohrmann & Gundelfingen
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ZUM ARTIKEL "NUR TEILWEISE ABRÜSTUNG", IN DER AUSGABE VOM 4. FEBRUAR:
Kein Anlass für einen Generalverdacht
Ihr Leitartikel "Nur teilweise Abrüstung" rückt die Besitzer legaler Schusswaffen in ein falsches Licht, was medial betrachtet leider die Norm statt die Ausnahme ist. Im Gegensatz dazu ist es die absolute Ausnahme, dass mit legalen Schusswaffen ...