Leserbrief: Herabwürdigung von Mitmenschen
Josef Obert (Lahr)
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Grundgesetz Artikel 1 (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Verstößt es nicht gegen die Würde des Menschen, ihn als Ungeziefer zu bezeichnen? Ist die staatliche Gewalt dann nicht in der Pflicht dagegen vorzugehen? Ist es hinzunehmen, dass eine solch entwürdigende Bezeichnung ukrainischer Flüchtlinge von einer gewählten Stadträtin der AfD geäußert wird? Wer geht dagegen vor?
Mit 6297 Stimmen wurde Amann-Vogt in den Lahrer Stadtrat gewählt. Kann man sich vorstellen, dass diese Herabwürdigung von Mitmenschen im Sinne der Wähler geschieht? Es wäre schrecklich, wenn auch auch nur ein Teil der Wählerinnen und Wähler diese Entwürdigung teilen würde.
Erinnern wir uns: Schon einmal in unserer Geschichte wurden Mitmenschen als Ungeziefer bezeichnet, das es auszurotten galt. Zuerst hat man den so bezeichneten Menschen die Würde genommen und zuletzt das Leben. Mit diesem schrecklichen Wissen haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Würde des Menschen an den Anfang unserer Grundrechte gestellt.
Es ist uns geboten, gegen jede Herabwürdigung unserer Mitmenschen aufzustehen. Wir haben die Wahl.
Josef Obert, Lahr