Leserbrief: "Es fehlt Mut zur klaren Formulierung"
Dieter Arnold (Teningen)
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Um was geht es bei dem Bürgerentscheid am 8. Dezember? Ob die Beigeordnetenstelle kommt oder nicht. Nur darum ging es auf der Info-Veranstaltung und den acht Seiten der Broschüre, die an die Haushalte verteilt wurde. Niemand interessiert sich für einen alten Gemeinderatsbeschluss, der eventuell aufgehoben werden soll. Man könnte ja im oberen Teil des Stimmzettels auf diesen hinweisen, aber daraus resultierend eine klare und verständliche Frage stellen: "Sind Sie also für die Schaffung einer Beigeordnetenstelle?" Der verkorkste Satz aber auf dem Stimmzettel soll also mehrmals gelesen werden, bevor man ankreuzt. Man ist ja der deutschen Sprache nicht immer mächtig! Ich bin überzeugt, dass viele so abstimmen werden, wie sie eigentlich nicht wollen. Wegen der für sie unverständlichen Frage. Nicht jeder ist ein studierter Germanist oder Jurist. Dass man nicht anders konnte, dem widerspreche ich entschieden. Hier fehlte der Mut zu klarer Formulierung! Denn Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich formuliert sein, sagt die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (Paragraph 42). Auch das Bundesverfassungsgericht fasst in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 zusammen: verständliche Gesetze statt Amtskauderwelsch! Ebenso fordert der Europäische Gerichtshof (EuGH) klare und bestimmte Rechtsvorschriften (Artikel 2 EUG). Was aber ist bei unserem Stimmzettel verständlich und klar?
Man kann den Bürokraten nur diese Handreichung des Normenkontrollrats Baden-Württemberg empfehlen: "Wie kann die Verständlichkeit behördlicher Texte verbessert werden?"
Oder fragt der Herr Verwaltungsprofessor entsprechend unserem Stimmzettel seine Frau vor dem Spaziergang: "Bist du dafür, dass ich nach dem Spaziergang eventuell trockene Kleider anziehen muss und soll ich entgegen der Wettervorhersage auf den Regenschirm verzichten?" Ja heißt Kein, Nein heißt Schirm. Ich frage meine Frau: "Soll ich den Regenschirm mitnehmen?Dieter Arnold, Teningen
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