Leserbrief: "Eine Enteignung kann ich nicht erkennen"
Elisabeth Pfeffer (Badenweiler)
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Zur Zuschrift von Herrn Paul: Lediglich die zu Wohnzwecken genutzten Gebäude oder Gebäudeteile der Landwirte werden jetzt dem Grundvermögen zugeordnet und entsprechend dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die Werte in sich nicht mehr schlüssig waren.
Ein Grundstück in guter Wohnlage in Badenweiler hat einen Bodenrichtwert von 410 Euro pro Quadratmeter, für ein Grundstück mit 1000 Quadratmetern ergibt das einen Messbetrag von 373 Euro und bei einem voraussichtlichen Hebesatz von 220 Prozent eine Grundsteuer von 821 Euro jährlich. Bei einem Grundstück im Wert von 410.000 Euro vermag ich keine Enteignung erkennen.
Zu den Härtefällen in Badenweiler: Wenn eine Person dort künftig 20.000 statt 4000 Euro bezahlen muss, hat sie ein Grundvermögen im Wert von rund zehn Millionen Euro. Das sind rund 20.000 bis 25.000 Quadratmeter Grundstück in bester Wohnlage. Auch hier kann ich keine Enteignung erkennen. Die Frage ist nicht, ob die neue Grundsteuer zu hoch ist, sondern ob die bisherige in vielen Fällen zu niedrig war.
Der Vorschlag von Gemeinderäten für Grundstücke mit besonders hohem Wert einen niedrigeren Hebesatz festzulegen, würde wegen der Aufkommensneutralität dazu führen, dass alle anderen Grundstücke, vor allem bei denen die Mieter die Steuer bezahlen, ein höherer Hebesatz gelten müsste. Das ist eine seltsame Vorstellung von Gerechtigkeit.
Zur Zuschrift von Herrn Schelb: In Münstertal liegen die Bodenrichtwerte maximal bei 500 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Grundstücksgröße von 900 Quadratmetern und einem Hebesatz von 145 Prozent, dem Mittelwert aus dem Transparenzregister, ergibt sich eine Grundsteuer in Höhe von maximal rund 600 Euro. Eine Erhöhung um mehrere Tausend Euro ist da nicht ersichtlich.
Elisabeth Pfeffer, Badenweiler
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