Gerichtsurteil

Leiharbeitsbranche droht Forderung in Millionenhöhe

Unruhe in der Leiharbeitsbranche: Sozialkassen und Leiharbeiter fordern rückwirkend Hunderte Millionen Euro. Müssten die Firmen tatsächlich zahlen, droht eine Pleitewelle, wie sie die Branche noch nicht erlebt hat.  

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FREIBURG. Sozialkassen und Leiharbeiter berufen sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Mitte Dezember. Weil die Bundesrichter aber die Begründung ihrer Entscheidung erst in mehreren Wochen veröffentlichen, stehen derzeit mehr Fragen als Antworten im Raum. Die Sozialkassen fordern bereits jetzt satte Nachschläge.

Die Schreibtischlampen in den Büros deutscher Gewerkschaftssekretäre brennen dieser Tage ungewöhnlich spät am Abend. Tausende Klageschriften werden aufgesetzt, alles soll ganz schnell gehen. Sonst verjähren mögliche Ansprüche von Leiharbeitern auf Nachschläge in der Lohntüte. Um diese vor den Arbeitsgerichten einzuklagen, leistet die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsbeistand.
Es geht, so hoffen IG Metall, Verdi & Co, um große Summen. Ein Leiharbeiter verdient im Schnitt etwa ein Drittel weniger als eine Stammkraft. Um diese Differenz geht es, um das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Das Gewerkschaftslager zeigt sich guter Dinge, in einzelnen Fällen sogar ...

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Schlagworte: Manfred Löwisch, Oliver Bertram, Chefjustiziar Thomas Klebe

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