Lehrer dürfen Handy einziehen
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Ein Schüler einer neunten Klasse hatte an einem Freitag massiv den Unterricht gestört. Sein Klassenlehrer ließ sich daher sein Mobiltelefon aushändigen. Erst am Montag konnten die Eltern es wieder abholen. Mit seiner Klage wollte der Schüler festgestellt wissen, dass dies rechtswidrig war. Die Maßnahme habe ihn in seiner Ehre verletzt und gedemütigt. Die Eltern traten der Klage ihres Sohns bei, denn der Lehrer habe unzulässig in ihr Erziehungsrecht eingegriffen. Allerdings verließ der Schüler inzwischen die Schule. Die Klage sei daher unzulässig. Ergänzend merkten die Berliner Richter aber an, dass der Schüler wohl auch vor Gericht unterlegen wäre, wenn er die Schule nicht verlassen hätte. Dass er nach eigenem Vorbringen "plötzlich unerreichbar" war, sei "keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Grundrechte".
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