Lebenserhalt unerwünscht
Sohn verklagt Arzt, weil der seinen Vater nicht sterben ließ.
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MÜNCHEN (dpa). In der Regel verklagen Patienten Ärzte, weil sie angeblich zu wenig oder etwas Falsches getan haben. In diesem Fall ging es jedoch um ein Zuviel: Ein Sohn forderte Schmerzensgeld von einem Arzt, weil dieser seinen Vater künstlich am Leben erhalten hatte.
Für die künstliche Ernährung seines unheilbar kranken und dementen Vaters bekommt ein Sohn von dem Arzt keinen Schadenersatz. Das Landgericht München I wies am Mittwoch die Klage ab. ...