Lange Verfahrensdauer wird zum Vorteil für Steuerbetrüger
54-Jähriger wartet zweieinhalb Jahre auf Berufungsverfahren und verdient sich in dieser Zeit ein kleines Vermögen – in der Schweiz, weshalb der Fiskus nicht zugreifen kann.
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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Zwei Jahre und acht Monate hat ein 54-jähriger Geschäftsmann, der vom Amtsgericht Freiburg wegen der Hinterziehung von 429 000 Euro Steuern zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, auf seine Berufungsverhandlung gewartet. Das sei zu lange und deshalb ...