Landtag hält Windkraft auf den Gschasikopf für "nicht genehmigungsfähig"
Der Landtag folgt der Haltung des Petitionsausschusses und der Höheren Naturschutzbehörde zur Windkraft auf dem Gschasikopf: Sie sei aus Naturschutzgründen nicht genehmigungsfähig.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Das Auerhuhn ist so schützenswert, dass auch der Petitionsausschuss die geplanten Windkraftanlagen auf dem Gschasikopf als nicht genehmigungsfähig ansieht. Der Landtag hat sich der Haltung des Petitionsausschusses angeschlossen. Foto: Rudi Reiner / adobe.com
Am 21. Februar hat der baden-württembergische Landtag über die Petition der Bürgerinitiative "GegenWind – für das obere Elztal" (BI) entschieden und ist dabei den Empfehlungen des Petitionsausschusses gefolgt. Die BI sieht darin eine Bestätigung ihrer ...