Autobahn
Lärmschutz an der A5 - Eigentümer will Grundstück nicht hergeben
In Hartheim gibt es Streit: Die Lärmschutzwand an der A 5 soll vervollständigt werden, doch der Eigentümer eines wichtigen Grundstücks will nicht verkaufen. Kommt es zur Enteignung?
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HARTHEIM. "Nein, zu diesen Konditionen gebe ich mein Grundstück nicht her", sagt der Eigentümer. "Aber es ist ein gutes Angebot, und wir brauchen die Fläche", erwidert die Verwaltung. Bleibt nur die Enteignung, als allerletztes Instrument der Kommune den Abtretungsunwilligen zur Abgabe seines Geländes zu bewegen. Mit genau dieser Situation ist die Hartheimer Verwaltung konfrontiert. Denn Hartheim möchte die Lärmschutzanlagen auf der Gemeindegemarkung entlang der Bundesautobahn 5 vervollständigen.
Wie Bauamtsleiter Dietmar Siebler den Räten in öffentlicher Sitzung am Dienstagabend schilderte, wurde bereits 2002 eine Vereinbarung mit dem Landesamt für Straßenwesen und dem Autobahnbetriebsamt zur ...