Kurz gefasst: Bei keiner anderen Wahl kann der Bürger sich seine Wahl so persönlich zurechtschneidern wie bei der Kommunalwahl, bei keiner anderen Wahl muss man so aufpassen, dass alles korrekt ist. In Freiburg sind 48 Sitze im Gemeinderat zu vergeben, also hat der Wähler 48 Stimmen. Auch bei den Ortschaftsräten richtet sich die Zahl der Stimmen nach zu vergebenden Sitzen. Am einfachsten verteilt man die, indem man eine einzige, leere Liste abgibt. Dadurch bekommt jeder Kandidat der Liste eine Stimme, tritt die Liste mit weniger Kandidaten an, als Plätze zu vergeben sind, verschenkt man so aber Stimmen. Man kann einem Kandidaten allerdings auch bis zu drei Stimmen spendieren, um bestimmte Personen besonders zu gewichten. Dann muss die Gesamtrechnung aber korrekt und für die Auszähler klar erkenntlich sein, wo wie viele der Stimmen hingehen, sonst wird die Wahl ungültig. Es ist möglich, seine Stimmen über mehrere Listen zu verteilen und diese zusammen abzugeben. Erlaubt ist zudem, auf einer Liste noch Kandidaten anderer Listen einzutragen. Auch in diesen Fällen muss aber die Rechnung korrekt sein. Bei der Europawahl ist die Sache wesentlich einfacher: Hier hat der Bürger eine Stimme, die er an eine der 40 antretenden Wahllisten vergeben kann. jki
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