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Kündigungsfristen enden erst an einem Werktag
Fällt der letzte Tag einer Kündigungsfrist auf einen Sonntag, dann tritt an die Stelle des Sonntags der nächste Werktag als fristgerechter Kündigungstermin. So regelt es das BGB.
Sa, 29. Jun 2013, 0:00 Uhr
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