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Geld und Finanzen

Kündigungen müssen begründet sein

Kündigungen können sowohl verhaltensbedingte Gründe haben, etwa nach Fehlverhalten gegenüber Kollegen oder der Missachtung von Weisungen der Vorgesetzten. Oder sie können personenbedingt sein, zum Beispiel wegen längerer Krankheit.  

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Ein Brief, den keiner will – das Kündigungsschreiben  | Foto: dpa
Ein Brief, den keiner will – das Kündigungsschreiben Foto: dpa
Der Unternehmer muss allerdings dringende Gründe vorweisen, will er sich mit seinem Kündigungswunsch auch durchsetzen. In wirtschaftlich ungünstigen Zeiten wird ihm dies im Regelfall gelingen. Denn innerbetriebliche Umstände sind von der Rechtsprechung ebenso als Entlassungsgründe anerkannt worden wie außerbetriebliche. Dazu gehören etwa ...

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