Alkohol
Kreisjugendreferat informiert vor Fasnacht über den Jugendschutz
Jugendliche dürfen ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken, doch Hochprozentiges ist Tabu. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Organisatoren von Fasnachtsveranstaltungen müssen sich informieren.
Fr, 31. Jan 2020, 5:47 Uhr
Kreis Lörrach
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