Kreisjugendreferat informiert vor Fasnacht über den Jugendschutz
Jugendliche dürfen ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken, doch Hochprozentiges ist Tabu. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Organisatoren von Fasnachtsveranstaltungen müssen sich informieren.
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Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass der Jugendschutz auch an närrischen Tagen eingehalten wird. Foto: Martin Gerten
Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol trinken? Wer ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zuständig? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Der Höhepunkt der Fasnacht steht bevor und Veranstalter, Gewerbetreibende und deren Mitarbeitende ...