Kreis muss personell kräftig nachrüsten
Bundesteilhabegesetz.
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LÖRRACH (alb). Der Kreis muss personell nachrüsten, um die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen. Unter dem Strich empfiehlt der Sozialausschuss des Kreistags dem Gremium dafür eine auf verschiedene Sachgebiete und Funktionen der Eingliederungshilfe für Behinderte verteilte Aufstockung des Personalpools um fast 9,5 volle Stellen. Während das unstrittig war, äußerten Landrätin Dammann und verschiedene Sprecher der Fraktionen Unmut über die zähen Verhandlungen mit dem Land hinsichtlich der Finanzierung der dem Kreis vom Gesetzgeber auferlegten neuen Pflichten.
Anfang 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Damit verbunden ist eine Trennung in der ...