Kontoführungsgebühren sorgen für viel Ärger für Banken und Kunden
Über die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden gingen im Zusammenhang mit Kontoführungsgebühren zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein. Hintergrund ist ein BGH-Urteil aus 2021.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April 2021 steht fest: Banken haben über Jahre hinweg unrechtmäßig Kontoführungsgebühren erhoben. Aus dem Urteil ergeben sich erhebliche Rückforderungsansprüche. Es geht um viel Geld. Doch manche Banken gehen defensiv mit der Thematik um, lassen die Verbraucher im Unklaren, fordern die Unterschrift unter neue Geschäftsbedingungen – und drohen im Zweifelsfall mit Kündigungen. Im Kreis Lörrach liegen vor allem gegen die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Beschwerden vor.
BGH-Urteil
Im April 2021 ordnete ein wegweisendes BGH-Urteil die Beziehungen zwischen Banken und Sparkassen sowie deren Kunden neu. Bis dahin hatten die Banken flächendeckend das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung praktiziert. Wenn sich die AGBs änderten, teilten sie ...