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Sind im Mietvertrag Betriebskosten vereinbart, muss der Vermieter eine Abrechnung darüber erstellen. Daraus ergibt sich, ob der Mieter etwas nachzahlen muss. Foto: Warnecke/dpa
Tausende Vermieter sitzen jedes Jahr an der Nebenkostenabrechnung, wenn sie deren Erstellung nicht an ein Verwaltungsunternehmen weitergegeben haben. Mal bekommt der Vermieter eine Nachzahlung, mal der Mieter ein Guthaben ausbezahlt – je nachdem, ob ...