Klärschlamm muss entsorgt werden
Beitritt zum Zweckverband.
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. Durch die 2018 geänderte Klärschlammverordnung ist die Verbrennung von Klärschlamm in Müll,- Kohle- und Zementwerken ab 2029 nicht mehr gestattet. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Wiesental ergibt sich daraus die Pflicht, ab Ende 2022 ein Entsorgungskonzept vorzulegen. Vorgesehen ist der Beitritt zum Zweckverband der Großkläranlage Freiburg.
Die Gründung des Zweckverbands ist für 2022 vorgesehen. Ziel ist ...