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Kindeswohl spricht für Ermessen

BGH fordert bei Aufhebung von ausländischen "Kinderehen" erneut eine Einzelfallprüfung.  

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2015 wurden hunderte Fälle von „Kinderehen“ gezählt (Symbolfoto).  | Foto: Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
2015 wurden hunderte Fälle von „Kinderehen“ gezählt (Symbolfoto). Foto: Erwin Wodicka - [email protected]
. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut gegen das neue Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen opponiert. Nachdem er 2018 bereits das Bundesverfassungsgericht anrief, hat er jetzt den ...

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