Kind darf nicht mit auf Zechtour
VGH bestätigt den Fahrerlaubnis-Entzug einer Freiburgerin.
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Weil eine Mutter ihr Kind nächtens mit in eine Bar genommen hat, hat ihr die Stadt Freiburg die Fahrerlaubnis entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat das Vorgehen der Behörden als rechtmäßig bestätigt.
Die Frau war dem Barbesitzer zwischen 23 Uhr und Mitternacht aufgefallen, weil sie stark alkoholisiert war und unter "erheblichen Ausfallerscheinungen" gelitten habe. Da sie ihr vierjähriges ...