Keine Winterfahrten
Sauschwänzlebahn darf zwischen November und März keine Passagiere befördern, sagt das Gericht.
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BLUMBERG/FREIBURG (mkg/BZ). Passagiere müssen draußen bleiben, aber Fahrten zur Sicherung des Betriebes werden der Sauschwänzlebahn zwischen November und Ende März erlaubt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Damit endet vorerst der Streit zwischen der Betreiberin der Sauschwänzlebahn, der Bahnbetriebe Blumberg GmbH &Co.KG und dem Landratsamt Villingen-Schwenningen.
Auslöser für die Streitigkeiten war ein Antrag der Bahn-Betreiberin auf vier Nikolausfahrten im Winter, also außerhalb der eigentlichen Saison. Dagegen wehrte sich die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Villingen-Schwenningen und untersagte gleich sämtliche ...