Keine Spur von aufrichtiger Reue
Tödlicher Unfall: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.
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ORTENAU. Ein 56 Jahre alter Handwerker ist gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine gegen ihn verhängte Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten in Berufung gegangen. Das Landgericht Offenburg bestätigte die Haft, erließ jedoch zwei Monate. Der Familienvater hatte im Juni 2014 einen Autounfall verursacht, der einem 72-Jährigen das Leben kostete.
Von der Berufungskammer befragt, was an dem erstinstanzlichen Urteil vom Januar 2015 nicht stimme, erklärte der 56-Jährige: "Wenn ich in Haft komme, ist meine Frau mit den Kindern alleine. ...