Keine Spur von aufrichtiger Reue

Tödlicher Unfall: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ORTENAU. Ein 56 Jahre alter Handwerker ist gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine gegen ihn verhängte Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten in Berufung gegangen. Das Landgericht Offenburg bestätigte die Haft, erließ jedoch zwei Monate. Der Familienvater hatte im Juni 2014 einen Autounfall verursacht, der einem 72-Jährigen das Leben kostete.

Von der Berufungskammer befragt, was an dem erstinstanzlichen Urteil vom Januar 2015 nicht stimme, erklärte der 56-Jährige: "Wenn ich in Haft komme, ist meine Frau mit den Kindern alleine. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel