Wasserkosten
Keine Gebührenerhöhung für Verbraucher
Die Gemeinde Winden verzichtet 2025 auf eine Anhebung der Wasser- und Abwassergebühren. Der Gemeinderat beschloss deren unveränderte Fortgeltung.
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Bei der Ermittlung der kostendeckenden Gebühr für die Wasserversorgung wurde von den tatsächlichen Betriebskosten im Jahresabschluss 2023 ausgegangen, die der Rat in der ersten Novembersitzung festgestellt hatte (die BZ berichtete). Auch hier wurden um die Tarifsteigerung erhöhte Personalkosten von 70.000 Euro angesetzt. Mehrkosten von 10.000 Euro entstehen 2025 für die turnusmäßigen Gutachten zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis von zwei Tiefbrunnen. Nur damit darf die Gemeinde ihr Wasser vermarkten. Einen Rückgang zum Vorjahr um 31.600 Euro gibt es hingegen bei den Abschreibungen, da die Nutzungsdauer des Hochbehälters Ensenberg weiter voranschreitet. An Erträgen aus dem Wasserverkauf erwartet die Amtsleiterin deutlich weniger als 2023. Bei einer geringeren Verkaufsmenge von 113.000 Kubikmetern hat sie einen Betrag von 253.600 Euro angesetzt. Dafür werden 2025 Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren von 46.556 Euro zugunsten der Verbraucher aufgelöst. Dies, so Herr, habe am Ende dazu geführt, dass auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet werden kann. Im Gemeinderat hörte man das gerne. Ohne weiteren Wortbeitrag vertraute er der vorgelegten Kalkulation und legte die Wassergebühr erneut auf 2,20 Euro pro Kubikmeter fest.
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