Keine Chance auf baldige Freiheit
Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Wegfall der Zehn-Jahres-Frist bei der Sicherheitsverwahrung.
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KARLSRUHE. In Karlsruhe geht es in diesen Tagen zwei Mal um die Sicherungsverwahrung. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über eine Verschärfung des Strafrechts im Jahr 1998.
Der heute 46-jährige Reinhard M. war 1986 wegen eines versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Diese Maßnahme war damals noch auf maximal zehn Jahre beschränkt. Anfang 1998 hob ...